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§ 4 Einstufungsverordnung – HAUP

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2007

Einstufung der Studienfachbereiche im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge

§ 4

Auf die Einstufung der Studienveranstaltungen im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge gemäß § 35 Abs. 1 Z 2 und 3 des Hochschulgesetzes 2005 sind die §§ 2 und 3 anzuwenden.

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