Einstufung der Studienfachbereiche der Studiengänge für Agrar- und Umweltpädagogik und Umweltpädagogik
§ 2
Die nachstehend genannten, nach § 16 Abs. 3 und 4 der Hochschul-Curriculaverordnung – HCV, BGBl. II Nr. 495/2006, verpflichtend vorzusehenden Studienfachbereiche werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft:
- Humanwissenschaften:
- Lehrveranstaltungen mit ausschließlich wissenschaftlichem SchwerpunktLVG I,
- sonstige LehrveranstaltungenLVG II,
- 2. Fachwissenschaften und Fachdidaktiken:
- Lehrveranstaltungen mit ausschließlich wissenschaftlichem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Humanökologie, Ernährungswissenschaft und Lebensmitteltechnologie, Sozioökonomie und ÖkologieLVG I,
- Lehrveranstaltungenmit ausschließlich praktischem Schwerpunkt …… LVG III,
- sonstige Lehrveranstaltungen (zB Didaktik, Methodik des agrarischen und haushaltsökonomischen Unterrichts) ..... LVG II,
- 3. Schulpraktische Studien und beratungspraktische Studien:
- Lehrveranstaltungen im Bereich der Unterrichtsanalysen und des LehrverhaltenstrainingsLVG II,
- sonstige Lehrveranstaltungen .............. LVG III,
- 4. Ergänzende Studien:
- Rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen (zB Schulrechtliche Grundlagen, Landwirtschaftliches Organisations- und Förderungswesen) ……. LVG I,
- Lehrveranstaltungen mit überwiegend wissenschaftlichem Schwerpunkt (zB Politische Bildung, Kultur und Entwicklung im ländlichen Raum)LVG II,
- Lehrveranstaltungen mit überwiegend praktischem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Bewegung und Sport….. LVG III.
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