Homogenität
§ 48.
Eine Sorte ist homogen, wenn ihre Pflanzen, von wenigen Abweichungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Vermehrung abgesehen, in der Ausprägung ihrer maßgebenden Merkmale hinreichend gleich sind.
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2017
Gesetzesnummer
10011033
Dokumentnummer
NOR12140868
alte Dokumentnummer
N8199712458Y
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)