Berufsbild
§ 3
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Pflasterer/Pflasterin wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, zu entsprechen.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) | ||
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. | ||
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. | ||
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | ||
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | ||
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. | ||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | ||
5. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | ||
6. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | ||
7. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe | ||
8. | Handhaben und Instandhalten von Geräten und Maschinen sowie fachgerechte Benützung von Schutzausrüstungen | ||
9. | Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen | Einrichten und Absichern von Baustellen | |
10. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | |
11. | Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten | ||
12. | Grundkenntnisse über die Lagerung von Materialien | Grundkenntnisse der schädlichen Einflüsse auf Baustoffe und der Maßnahmen zu deren Abwehr | |
13. | Kenntnis der Betonherstellung | – | – |
14. | Kenntnis über das Herstellen, Transportieren, Einbringen und Nachbehandeln von Beton | ||
15. | Kenntnis über den bituminösen Straßenbau | ||
16. | Grundkenntnisse der Bodenarten, des Erdbaus und der Geländemodellierung | ||
17. | Kenntnis über das Herstellen von Oberbauarbeiten für alle Lastklassen | ||
18. | Kenntnis über das Herstellen der für den Straßenbau relevanten Wände aus unterschiedlichsten Materialien | – | |
19. | Herstellen von Planum und von Schottertragschichten | – | |
20. | – | Kenntnis über das Herstellen von Böschungen, Profilen und Böschungssicherungen | |
21. | – | Kenntnis über das Herstellen von Entwässerungseinrichtungen sowie über das Verlegen von Abwasser- und Versorgungsleitungen | |
22. | – | Versetzen von Schieberkappen, Schachtabdeckungen sowie von Fertigteilrinnen samt deren Anschlüsse an die Vorfluter | |
23. | Berechnen des Materialbedarfs | ||
24. | Lesen von Zeichnungen, Aufmaßskizzen, Verbänden, Entwürfen, Details und Arbeitsplänen | ||
25. | Einfaches Anfertigen von Aufmaßskizzen | Einfaches maßstäbliches Zeichnen von Verbänden, Entwürfen und Details | |
26. | – | Erarbeiten und Umsetzen von Verbandmustern | |
27. | Ermitteln des Aufmaßes von Arbeitsbereichen | ||
28. | Berechnen, Bestimmen und Ausmessen von Winkeln und Bögen | ||
29. | Nivellieren mit Latte und Wasserwaage sowie mit Nivelliergeräten | ||
30. | Lage- und höhenmäßiges Abstecken von Arbeitsbereichen | ||
31. | Grundkenntnisse über die Lehre von Farben, Formen und Harmonie | ||
32. | Aufbauen, Profilieren, Verdichten und Planieren des Ober- und Unterbaues | ||
33. | – | Herstellen des Erdaushubs sowie Durchführen von Aufbrucharbeiten | |
34. | – | Herstellen, Transportieren, Einbringen und Nachbehandeln von Beton | |
35. | – | Herstellen von Entwässerungseinrichtungen sowie von Abwasser- und Versorgungsleitungen | |
36. | – | Ausheben von Baugruben und Künetten, sowie Verbau- und Stützungsmaßnahmen bis zu einer Aushubtiefe von 1,25m | |
37. | Fluchten und Einspannen | ||
38. | – | Zurichten der Werkstoffe | |
39. | Pflastern und Verlegen von Pflastersteinen und Pflasterplatten aus unterschiedlichsten Materialien in ungebundener oder gebundener Bettung | ||
40. | Versetzen und Verlegen von Randbegrenzungen aus unterschiedlichsten Materialien in Mörtel- oder Betonbettung | ||
41. | Errichten und Abbauen von Schalungen | ||
42. | Ausführen von Anschlüssen | ||
43. | Herstellen von Rinnen, Mulden und Spitzgraben | ||
44. | Herstellen der Fugenfüllung (ungebunden und gebunden) mit unterschiedlichsten Materialien | ||
45. | – | Sanieren, Instandsetzen und Ausbessern von Pflasterdecken | |
46. | Rammen und Rütteln | ||
47. | Herstellen von Stiegen, Trögen und Böschungspflaster | ||
48. | Herstellen der für den Straßenbau relevanten Wände aus unterschiedlichsten Materialien | ||
49. | Versetzen von Pollern, Stehern etc. | ||
50. | Ausführen von Abschlussarbeiten im Außenanlagenbereich | ||
51. | Ausfüllen der Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen und Erstellen von Bauberichten | ||
52. | Kenntnis der einschlägigen ÖNORMEN und Richtlinien für den Straßenbau (RVS) | ||
53. | Kenntnis berufseinschlägiger Vorschriften des Verkehrsrechts, der Baustelleneinrichtung und des Bauablaufes, zB Beschilderung, Absperrung und Absicherung von Baustellen und fachspezifischer Richtlinien und Normen | ||
54. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie über Evaluierung und Sicherheitsdatenblätter | ||
55. | Kenntnis und Anwendung einschlägiger Fachausdrücke | ||
56. | Grundkenntnisse der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle | Kenntnis und Anwendung des unternehmensspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation | |
57. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | |
58. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | ||
59. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | ||
60. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen auf der Baustelle (zB Baurestmassentrennung, Recycling, Entsorgung, Gewässerschutz) | ||
61. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | ||
62. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | ||
63. | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG | ||
Schlagworte
Betriebsform, Alltagsgespräch, Abwasserleitung, Oberbau, Verbaumaßnahme, Mörtelbettung, Ausmaßbestätigung
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2017
Gesetzesnummer
20009871
Dokumentnummer
NOR40193228
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)