Durchführung der automatisierten Datenübermittlung
§ 3.
Anlassfallbezogene Abfragen des Finanzamtes Österreich an die von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammerorganisation gemäß § 19 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) betriebene Schnittstelle zum Register- und Systemverbund sind laufend automatisiert möglich.
Schlagworte
Registerverbund
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2023
Gesetzesnummer
20012157
Dokumentnummer
NOR40251070
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