§ 0
2. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)
Kurztitel
2. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
05.10.2013
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Langtitel
2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
StF: BGBl. I Nr. 201/2013 (NR: GP XXIV RV 2361 AB 2471 S. 213 . BR: AB 9064 S. 823 .)
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 8 mit Ablauf des 4. Oktober 2013 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.
Der Bund,
vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie,
und
das Land Niederösterreich,
das Land Oberösterreich und
das Land Wien,
vertreten jeweils durch den Landeshauptmann,
im Folgenden „Vereinbarungsparteien“ genannt,
sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B‑VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Präambel
Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Absicht des Bundes und der Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien, aufgrund der Folgen und Erfahrungen des Donauhochwassers 2002 beschleunigte und effiziente Schutzmaßnahmen vor künftigen Hochwasserereignissen zu setzen. Basis bildet hierzu die Vereinbarung BGBl. II Nr. 67/2007.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2025
Gesetzesnummer
20008613
Dokumentnummer
NOR40157177
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