§ 2.
Diese Bekanntmachung tritt
- 1. die Anlage 1 betreffend hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 255/2010.
- 2. die Anlage 2 betreffend hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachungen BGBl. II Nr. 201/2002 und BGBl. II Nr. 255/2010 sowie hinsichtlich des Berufsvorbereitungslehrganges mit Wirksamkeit vom 1. September 2020 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 479/2001.
- 3. die Anlage 3 betreffend hinsichtlich der 5. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend bzw. für die in Semester gegliederte Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schule hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2020, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2021 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 279/2016.
- 4. die Anlage 4 betreffend hinsichtlich des I. Jahrganges bzw. der 1. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge bzw. Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre jahrgangs- bzw. klassenweise aufsteigend bzw. für die in Semester gegliederte Sonderformen hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2020, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2021 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachungen BGBl. Nr. 355/1985, BGBl. II Nr. 236/1997 und BGBl. II Nr. 130/2009.
- 5. die Anlage 5 betreffend hinsichtlich des I. Jahrganges bzw. der 1. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge bzw. Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre jahrgangs- bzw. klassenweise aufsteigend bzw. für die in Semester gegliederte Sonderformen hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2020, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2021 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachungen BGBl. Nr. 906/1994, BGBl. II Nr. 327/2004 und BGBl. II Nr. 130/2009.
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2019
Gesetzesnummer
20010867
Dokumentnummer
NOR40219797
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