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BGBl II 279/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

279. Bekanntmachung: Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der Allgemein bildenden höheren Schulen

279. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung betreffend den Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der Allgemein bildenden höheren Schulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:

§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der Allgemein bildenden höheren Schulen wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B. erlassen und wird gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich der 5. Klassen mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 192/2005 und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.

§ 2. In Anlage A (Lehrplan der allgemein bildenden höheren Schule) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung und Bekanntmachung BGBl. II Nr. 219/2016, lautet im fünften Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums) lit. b (Evangelischer Religionsunterricht) sublit. aa (Pflichtgegenstand Evangelischer Religionsunterricht) der die Oberstufe betreffende Teil:

„Oberstufe

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 279/2016.“

Anlage 1

Anlage 1 

Hammerschmid

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