Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Technische Unterlagen und Werkzeichnungen lesen und anwenden,
- 2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
- 3. Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen, Qualitätskontrollen durchführen,
- 4. erforderliche und geeignete Werkstoffe und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, beschaffen und überprüfen,
- 5. Werkstoffe (Metall, Kunststoff, Holz und Glas) unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Sicherheits- und Umweltstandards bearbeiten,
- 6. Aufbauten und Anhänger für Kraftfahrzeuge anfertigen und umbauen,
- 7. Karosserien und Fahrgestelle warten, reparieren und instand setzen,
- 8. Fahrzeugteile, Ausrüstung und Zubehör montieren und demontieren,
- 9. Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle fachgerecht durchführen,
- 10. Grundmaterial und Lackmaterial zur Konservierung und zur Verschönerung der Oberflächen aufbringen,
- 11. technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren,
- 12. kundenorientiertes Verhalten und Kundenberatung.
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