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§ 2 Festsetzung des Anpassungsfaktors, der Anpassungsfaktormesszahl, der Anpassungsrichtwertmesszahl und der Pensionserhöhung für das Jahr 2004

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.2003

§ 2.

Die Erhöhung der Verbraucherpreise nach § 299a Abs. 2 ASVG beträgt für das Jahr 2004 1,5 %.

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2019

Gesetzesnummer

20003103

Dokumentnummer

NOR40048480

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