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§ 2 Betonfertigteiltechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2021

Berufsprofil

§ 2.

(1)   Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Fachkraft für Betonfertigteiltechnik über die in Abs. 2 und 3 festgelegten beruflichen Kompetenzen.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche:

  1. 1. Betonherstellung
  1. 2. Betonfertigteilherstellung
  1. 3. Aufbereitung von Betonfertigteilen

(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

  1. 1. Arbeitenim betrieblichen und beruflichen Umfeld
  1. 2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
  1. 3. Digitales Arbeiten

Schlagworte

Außenverdichter

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2021

Gesetzesnummer

20011613

Dokumentnummer

NOR40236588

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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