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§ 2 1. Euro-FinBeG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1998

§ 2

Jeder Emittent kann Anleihen auf die in diesem Gesetz genannte Weise von Schilling auf Euro umstellen. Das Kuratorengesetz findet bei Umstellungen nach diesem Bundesgesetz keine Anwendung.

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