§ 2
Jeder Emittent kann Anleihen auf die in diesem Gesetz genannte Weise von Schilling auf Euro umstellen. Das Kuratorengesetz findet bei Umstellungen nach diesem Bundesgesetz keine Anwendung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Jeder Emittent kann Anleihen auf die in diesem Gesetz genannte Weise von Schilling auf Euro umstellen. Das Kuratorengesetz findet bei Umstellungen nach diesem Bundesgesetz keine Anwendung.
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