Entscheidung über den Förderantrag
§ 211.
Die AMA ist berechtigt, Sachverständige zur Bewertung vorgelegter Umstellungspläne, insbesondere in Hinblick auf die Eignung zur Anpassung der Erzeugung an die Marktnachfrage zuzuziehen. Wird durch diese Bewertung festgestellt, dass ein vorgelegter Umstellungsplan nicht zur Anpassung der Erzeugung an die Marktnachfrage geeignet ist, so hat die AMA den Förderantrag abzulehnen.
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2022
Gesetzesnummer
20012055
Dokumentnummer
NOR40248068
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)