1. Abschnitt
Kompetenzen und Hebammenausbildung Kompetenzen
§ 1
Im Rahmen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen für die Ausbildung zur Hebamme ist sicherzustellen, dass die Absolventinnen/Absolventen folgende Kompetenzen erwerben:
- 1. fachlich-methodische Kompetenzen gemäß der Anlage 1,
- 2. sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen gemäß der Anlage 2 und
- 3. wissenschaftliche Kompetenzen gemäß der Anlage 3.
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