§ 1
Als vordringliche Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit werden bezeichnet:
- 1. Impfung (aktive Immunisierung) gegen die Frühsommermeningoencephalitis;
- 2. humangenetische Vorsorgemaßnahmen insbesondere durch genetische Familienberatung, pränatale Diagnose und zytogenetische Untersuchungen.
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