§ 2
Ziel der im § 1 Z 1 bezeichneten Maßnahme ist der Schutz der Bevölkerung vor der Frühsommermeningoencephalitis.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 2
Ziel der im § 1 Z 1 bezeichneten Maßnahme ist der Schutz der Bevölkerung vor der Frühsommermeningoencephalitis.
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