Muster und Formblätter
§ 19.
Soweit von der AMA in Zusammenhang mit dem Schulprogramm Online-Formulare oder Formblätter zur Verfügung gestellt werden sowie von der AMA oder vom Bundesminister oder von der Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Poster im Sinne von Art. 12 der Verordnung (EU) Nr. 2017/40 aufgelegt werden, sind diese zu verwenden.
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2023
Gesetzesnummer
20009965
Dokumentnummer
NOR40255020
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