vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 19 Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2021

Eventkaufmann/Eventkauffrau

§ 19.

(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil ist von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat

  1. 1. im Bereich Konzeptentwicklung
  1. a) anhand eines Kurzbriefings ein Grundkonzept für eine Veranstaltung zu erstellen.
  1. 2. im Bereich Kundenmanagement
  1. a) ein Angebot zu kalkulieren.
  2. b) ein Schriftstück im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu erstellen.
  3. c) eine Reklamation zu bearbeiten.
  1. 3. im Bereich Veranstaltungsmanagement und -durchführung
  1. a) einen Veranstaltungsplan zu erstellen (zB Ablauf- oder Regieplan).
  2. b) einen Personaleinsatzplan zu erstellen.
  1. 4. im Bereich Veranstaltungsmarketing
  1. a) briefingkonforme Marketingmaßnahmen zu definieren.
  1. 5. im Bereich Beschaffung
  1. a) Preise und Konditionen miteinander zu vergleichen, eine Bezugskalkulation durchzuführen und eine Beschaffungsentscheidung zu begründen.
  2. b) eine Rechnungskontrolle durchzuführen.
  3. c) Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
  1. 6. im Bereich Betriebliches Rechnungswesen
  1. a) eine Online-Zahlung vorzubereiten.
  2. b) die Offene-Posten-Liste zu verwalten und erforderliche Schritte im Mahnwesen zu setzen.
  3. c) einfache Kennzahlen zu ermitteln (zB Deckungsbeitragsermittlung).

(2) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat in Form eines Kundengesprächs stattzufinden (zB Briefinggespräch und/oder Behandlung eines Angebots).

Schlagworte

Verwaltungsdurchführung, Ablaufplan

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2021

Gesetzesnummer

20011537

Dokumentnummer

NOR40233418

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte