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§ 16 Museumsordnung für das Kunsthistorische Museum mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.12.2009

Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des ÖTM

§ 16

(1) Das ÖTM ist das Bundesmuseum für die österreichische Bühnengeschichte in einem internationalen Kontext.

(2) Kernkompetenz des ÖTM sind die Zeugnisse aller theatralen Darstellungsformen von der Barockzeit bis in die Gegenwart.

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