3. ABSCHNITT
Eisenbahnverkehr
§ 12
Die Eisenbahnstatistik hat zu umfassen:
- 1. eine Bestandsstatistik;
- 2. eine Betriebsstatistik;
- 3. eine Verkehrsstatistik.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
3. ABSCHNITT
Eisenbahnverkehr
§ 12
Die Eisenbahnstatistik hat zu umfassen:
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