vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stock-Options

BMFT 35/4-IV/4/9610.10.19961996

EAS 951

Unter EAS 571 und EAS 859 wurde folgende Ansicht vertreten:

"Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein hiedurch den Belegschaftsmitgliedern zugewendeter Vermögensvorteil zu deren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Dieser Vermögensvorteil wird nach Auffassung des BM für Finanzen durch die Optionseinräumung bzw. die Übertragung eines Optionsscheines an die Mitarbeiter bewirkt. Die Bewertung hat nach den allgemeinen Grundsätzen gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 zu erfolgen, wonach geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind. Sind derartige Optionsscheine Gegenstand des Handels an einer Börse, ist der entsprechende Börsenkurs am Tag der Optionseinräumung für die Bewertung heranzuziehen."

Diese Auffassung beruhte auf der im Lohnsteuerprotokoll für das Jahr 1995 (ÖStZ 3/1996, 57) wiedergegebenen Auffassung, die sich nach wie vor auch im BMF-Erlass vom 7.8.1996 (ÖStZ 18/1996, 440) wieder findet. Der letztzitierte Erlass lässt jedoch erkennen, dass dann, wenn mit der Zuteilung von Stock-Options kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im Zeitpunkt der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Sollte es so sein, dass dies bei der Gewährung von Stock-Options der Regelfall ist, dann kommt damit der Aussage in den vorgenannten EAS-Fällen nur mehr für jene Fälle Bedeutung zu, in denen die Zuteilung von Optionsrechten einen kommerziell messbaren Wert besitzt.

10. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 15 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Optionsausübung, Zufluss, Zuflussprinzip, Vorteil aus dem Dienstverhältnis

Verweise:

EAS 571
EAS 859

Stichworte