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Internationale Konzernversetzungen

BMF21 0204/3-IV/4/0227.11.20022002

EAS 2171

Beachte:
Die Aussagen dieser EAS-Auskunft sind gemäß Erlass des BMF vom 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, überholt.

Grundlegende Aussagen über die bei internationalen Konzernversetzungen maßgebenden Gegebenheiten enthalten zB EAS 929 oder EAS 1314. Es ergibt sich daraus, dass von Parteienseite zunächst Klarheit darüber hergestellt werden muss, welche der drei maßgebenden Gestaltungsformen gewählt worden ist (Vertragsverhältnis zur Entsendungsgesellschaft durch den Mitarbeiter oder Arbeitskräftegestellung bzw. Assistenzleistung durch die entsendende Gesellschaft). Aus Sachverhaltsfragmenten wie

und Ähnlichem lässt sich jedenfalls kein brauchbares Beurteilungsergebnis gewinnen, welche der drei Gestaltungsformen in einer für die Finanzverwaltung anerkennungsfähigen Form vorliegt. In Fällen dieser Art wird es daher im Zweifel unabdingbar sein, zunächst eine Beratung durch hierzu berufene Wirtschaftstreuhänder in Anspruch zu nehmen; dies erscheint für international tätige Konzern-Arbeitgeber durchaus zumutbar.

27. November 2002
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 15 OECD-MA, OECD-Musterabkommen

Schlagworte:

Konzernversetzungen, Arbeitskräftegestellung, Assistenzleistung

Verweise:

EAS 929
EAS 1314
BMF 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014

Stichworte