VfGH zu Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen

Rechtsnews 1821315.10.2014

EStG § 18 Abs 1 Z 5

Dass der Mitgliedsbeitrag für den Verein „Initiative Religion ist Privatsache“ - im Unterschied zu Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften - nicht als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist, ist nicht unsachlich und daher auch nicht verfassungswidrig.

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