ABGB § 879
KSchG § 6
Nach den AGB des Telekommunikationsanbieters gilt eine Rechnung, die in der Kundenzone seiner Website bereitgestellt wird, als zugestellt, sobald sie für den Kunden unter gewöhnlichen Umständen abrufbar ist. Diese Klausel verstößt im Verbrauchergeschäft gegen § 6 Abs 1 Z 3 KSchG.

