Safe Harbours können grundsätzlich als Ausnahmeregelungen beschrieben werden. Erfüllt man die Voraussetzungen eines Safe Harbours, müssen bestimmte Vorschriften (noch) nicht eingehalten werden. Das (Rechts-)Leben innerhalb eines Safe Harbours ist also einfacher als außerhalb davon. Dies gilt auch und insbesondere für das MinBestG, das im 6. Abschnitt (§§ 52-57) Vorschriften enthält, die zT temporäre, zT aber auch permanente Erleichterungen für die betroffenen Unternehmensgruppe beinhalten.

