Ziel des MinBestG ist es – in Umsetzung der EU-RL und OECD-Vorgaben –, eine globale effektive Mindestkörperschaftsteuer von 15 % bei Konzernen mit konsolidierten Umsätzen von mehr als € 750 Mio jährlich sicherzustellen. Die Ermittlung des Effektivsteuersatzes von 15 % hängt dabei maßgeblich von (a) dem Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust sowie (b) dem Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern ab. Der als Verhältnis zwischen Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern und dem Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust ermittelte Effektivsteuersatz ist jurisdiktionsbezogen gesondert zu ermitteln.

