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zu Art 3 HKÜ (Nademleinsky)

Nademleinsky1. AuflJänner 2019

Das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes gilt als widerrechtlich, wenn

dadurch das Sorgerecht verletzt wird, das einer Person, Behörde oder sonstigen Stelle allein oder gemeinsam nach dem Recht des Staates zusteht, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und

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