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zu § 86 TKG 2003 (Kassai/Raschauer)

Kassai/Raschauer1. AuflJuni 2016

11. Abschnitt
Aufsichtsrechte

 

(1) Kommunikationsdienste unterliegen der Aufsicht der Regulierungsbehörde. Sie kann sich dazu der Organe der Fernmeldebehörden bedienen.

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