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zu § 70 KartG

3. AuflJuni 2017

(1) Ein fachkundiger Laienrichter ist seines Amtes zu entheben, wenn

die Ernennungsvoraussetzungen nicht gegeben waren oder nachträglich weggefallen sind;Umstände vorgelegen oder nachträglich eingetreten sind, mit denen das Amt eines fachkundigen Laienrichters unvereinbar ist;

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