Recht der Dachtraufe.
Wer das Recht der Dachtraufe besitzt, kann das Regenwasser auf das fremde Dach frei oder durch Rinnen abfließen lassen; er kann auch sein Dach erhöhen; doch muss er solche Vorkehrungen treffen, dass dadurch die Dienstbarkeit nicht lästiger werde. Ebenso muss er häufig gefallenen Schnee zeitig hinwegräumen wie auch die zum Abflusse bestimmten Rinnen unterhalten.