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zu § 285a ABGB (Stabentheiner)

Stabentheiner3. AuflAugust 2011

Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.

BGBl 1988/179 (BG Rechtsstellung von Tieren).

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