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zu § 18a IO (Schopper/Vogt)

Schopper/Vogt2. AuflOktober 2022

Eigenkapital ersetzende Gesellschaftersicherheiten

 

Liegen die Voraussetzungen des § 16 EKEG vor, so können Insolvenzgläubiger nur den Ausfall oder, solange dieser nicht endgültig feststeht, den mutmaßlichen Ausfall geltend machen.

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