Eine mit der Bestätigung der Rechtskraft versehene Ausfertigung des Einantwortungsbeschlusses reicht zur Überwindung einer Sperre (§ 149) aus.
Literatur:
Sailer in Gitschthaler/Höllwerth I2 § 179;
Eine mit der Bestätigung der Rechtskraft versehene Ausfertigung des Einantwortungsbeschlusses reicht zur Überwindung einer Sperre (§ 149) aus.
Literatur:
Sailer in Gitschthaler/Höllwerth I2 § 179;