§ 35b ist in Ansehung des Dritten nicht anzuwenden.
Inhaltsübersicht
Schrifttum:
Breitinger, Aufrechnung und Pflichthaftpflichtversicherung, VersR 1959, 326;
§ 35b ist in Ansehung des Dritten nicht anzuwenden.
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Schrifttum:
Breitinger, Aufrechnung und Pflichthaftpflichtversicherung, VersR 1959, 326;