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zu § 140 GewO (Hanusch)

Hanusch12. LfgOktober 2004

Kommentierung

Inhaltsübersicht

1. Begriffsbestimmungen

1.1. Waffen und Munition

1
„Nichtmilitärische Waffen und nichtmilitärische Munition“ iSd GewO sind Waffen und Munition iSd Waffengesetzes 19961)1)BGBl 12/1997 idF BGBl I 134/2002., soweit es sich dabei nicht um Kriegsmaterial (§ 5 WaffG) handelt (§ 140 Abs 1). Für die beiden Begriffe der GewO sind die Bestimmungen des Waffengesetzes maßgebend. Die Begriffe bilden gesetzessprachlich eine Einheit2)2)EB z GewO 1973, 395 BlgNR 13. GP , Kinscher/Sedlak, GewO6 (1996) § 178 FN 5..

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