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zu § 13 RAPG (Cernochova/Fink)

Cernochova/Fink1. AuflOktober 2022

Bei der schriftlichen Prüfung hat der Prüfungswerber auszuarbeiten:

im Zivilrecht auf Grund einer schriftlichen Information Klage, Klagebeantwortung und Entscheidung oder Antrag, allfällige Gegenäußerung und Entscheidung im außerstreitigen Verfahren oder an Hand von Gerichtsakten eine Rechtsmittelschrift gegen eine Entscheidung erster Instanz,

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