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Jeder Versicherungsvermittler, der in Österreich eingetragen ist und die tatsächliche Absicht hat, erstmalig in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig zu werden, ist verpflichtet, dies der Behörde unter Angabe der Mitgliedstaaten mitzuteilen (§ 137d Abs 1 erster Satz). Die Behörde muss die
Eintragung der Daten im GISA vornehmen (§ 137d Abs 1 zweiter Satz).