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zu § 11 EKEG (Schopper/Vogt)

Schopper/Vogt2. AuflOktober 2022

Kommanditgesellschaft

 

Ein Kredit, den ein Kommanditist einer Personengesellschaft, bei der kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, der Komplementärgesellschaft gewährt, steht einem der Personengesellschaft gewährten Kredit gleich.

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