vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 1162c ABGB (Pfeil)

Pfeil4. AuflNovember 2014

§ 1162c. Trifft beide Teile ein Verschulden an der vorzeitigen Lösung des Dienstverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe der Ersatz gebührt.

Lit: Kuderna, Das Mitverschulden an der vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses, DRdA 1986, 181; Apathy, Beiderseitiges Verschulden an der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, in Tomandl (Hrsg), Beendigung des Arbeitsvertrages (1986) 81; Pfeil, Die Mitverschuldensregel bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses, WBl 1987, 175; Wachter, Beiderseitiges Verschulden bei der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses (1992); Jakl, Mitverschulden an einer ungerechtfertigten Entlassung, taxlex 2007, 549; s im Übrigen auch die Hinweise bei §§ 1162 bis 1162b.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte