vorheriges Dokument
nächstes Dokument

XIV. Gebühren für Rechtsgeschäfte? (Beiser)

Beiser1. AuflAugust 2022

XIV. Gebühren für Rechtsgeschäfte?

Rechtsgeschäftsgebühren

122
Eine Einräumung von Baurechten oder Baurechtswohnungseigentum wird vom taxativen Katalog gebührenpflichtiger Rechtsgeschäfte nach § 33 Gebührengesetz (GebG) nicht erfasst und löst somit nicht Rechtsgeschäftsgebühren nach § 33 GebG aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte