1. Vorentwurf
Das Bundesministerium für Justiz hat unter Berücksichtigung der zahlreichen Reformvorschläge aus der Wissenschaft und unter Berufung auf das Regierungsprogramm der 25. Gesetzgebungsperiode im Jahr 2014 den Vorentwurf eines Erbrechtsänderungsgesetzes ausgearbeitet, der nach einer vorgegebenen Tagesordnung in einer dreitägigen Besprechung mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Sozialpartner, der Rechtsberufe und der Rechtswissenschaft,56 im September 2014 diskutiert wurde.