vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ziele und Grundsätze der Erbrechtsreform

1. AuflSeptember 2016

Das Regierungsprogramm für die 25. GP ist in Bezug auf das Erbrecht relativ kurz gehalten. Im Kapitel Justiz/Unterkapitel Zivilrecht heißt es lediglich, dass das Erbrecht weiterentwickelt werden sollte. Konkret werden dann das Pflichtteilsrecht, die Rechtsstellung von Ehegatten und Lebensgefährten und die Unternehmensnachfolge erwähnt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!