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Ziele und Grundsätze der Erbrechtsreform

1. AuflSeptember 2016

Das Regierungsprogramm für die 25. GP ist in Bezug auf das Erbrecht relativ kurz gehalten. Im Kapitel Justiz/Unterkapitel Zivilrecht heißt es lediglich, dass das Erbrecht weiterentwickelt werden sollte. Konkret werden dann das Pflichtteilsrecht, die Rechtsstellung von Ehegatten und Lebensgefährten und die Unternehmensnachfolge erwähnt.

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