Das Regierungsprogramm für die 25. GP ist in Bezug auf das Erbrecht relativ kurz gehalten. Im Kapitel Justiz/Unterkapitel Zivilrecht heißt es lediglich, dass das Erbrecht weiterentwickelt werden sollte. Konkret werden dann das Pflichtteilsrecht, die Rechtsstellung von Ehegatten und Lebensgefährten und die Unternehmensnachfolge erwähnt.