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E. Lebensgemeinschaftsrechtliche Verfahrensbestimmungen (Linder)

Linder2. AuflSeptember 2021

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Die zivilprozessualen Verfahrensgesetze (JN, ZPO) nehmen in mehrfacher Hinsicht auf Lebensgemeinschaften Bezug. Die diesbezüglichen Regelungen wurden bereits beim Allgemeinen Teil über die Lebensgemeinschaft dargestellt (LebG – Rechtsfolgen/Außen Rz 30 ff). Hier geht es um Fragen der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen unter Lebensgefährten.

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