Anlage 2 1
Prüfungsstoff für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen- und das Taxi-Gewerbe sowie für das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagen-Gewerbe, wobei die Fragen entsprechend dem angestrebten Gewerbe anzupassen sind.
Sachgebiete, deren Kenntnis einer schriftlichen Prüfung zu unterziehen ist:
