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Anlage 1 BZP-VO

47. LfgApril 2001

Anlage 111IdF der V BGBl II/2001/46.

 Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr

Sachgebiete, deren Kenntnis einer schriftlichen Prüfung zu unterziehen ist: Kalkulation und Umsatzsteuerberechnung,

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