Der Spruch hat, wenn er nicht auf Einstellung lautet, zu enthalten:
die als erwiesen angenommene Tat;die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist;Der Spruch hat, wenn er nicht auf Einstellung lautet, zu enthalten:
die als erwiesen angenommene Tat;die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist;