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§ 44 (Kneihs)

Kneihs3. AuflApril 2023

(1) Die Niederschrift über den Gang der mündlichen Verhandlung hat zu enthalten:

die Behörde;den Vor- und Familiennamen, Tag und Ort der Geburt, die Staatsangehörigkeit, den Familienstand, die Beschäftigung und den Wohnort des Beschuldigten;

Seite 701

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