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§ 40 SPG (Huber-Lintner)

Huber-Lintner3. AuflJänner 2024

Durchsuchung von Menschen 1)

 

(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes2) sind ermächtigt, Menschen, die festgenommen worden sind, zu durchsuchen3), um sicherzustellen, daß diese während ihrer Anhaltung weder ihre eigene körperliche Sicherheit noch die anderer gefährden und nicht flüchten4).

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