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§ 39b KFG

58. LfgMärz 2006

Kennzeichnung von Fahrzeugen mit herabgesetztem höchsten zulässigen Gesamtgewicht

§ 39b. [entfällt]

Aufgehoben durch die 26. KFGNov [2005]. Siehe hiezu die EB XXVI zu § 39a.

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